Grundsteuerr 2022

GRUNDSTEUER-REFORM.
VERPFLICHTENDE ERKLÄRUNG
BIS 31.10.2022.


Wie Sie gegebenenfalls bereits aus der Presse oder durch Informationsschreiben der Finanzverwaltung bzw. Ihrer Gemeinde erfahren haben, wurde die Grundsteuer neu geregelt. Die Grundsteuer-Reform bedeutet, dass deutschlandweit eine Neubewertung aller Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe erfolgen muss.



UM WAS GEHT ES?
Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die bisherige Einheitsbewertung, die noch auf veralteten Zahlen beruhte, für verfassungswidrig erklärt. Mit der beschlossenen Reform der Grundsteuer soll die unterschiedliche Besteuerung von eigentlich gleichwertigen Grundstücken beseitigt werden, ohne die durch die Kommunen erzielten Einnahmen insgesamt zu verändern. Grundlage für die Neubewertung sind die Wertverhältnisse zum 01.01.2022, welche dann die Basis für die neue Grundsteuer ab dem Jahr 2025 darstellen.
Für die Neubewertung gelten unterschiedliche Regelungen, je nach Bebauung des Grundstücks bzw. der Art der Nutzung. Neben dem sogenannten Bundesmodell haben mehrere Bundesländer mit eigenen Grundsteuergesetzen davon abweichende Bewertungsregelungen beschlossen.



WAS BEDEUTET DIES KONKRET FÜR SIE?

Sind Sie Eigentümer eines/r unbebauten Grundstücks, Gartengrundstücks, Eigentumswohnung, Einfamilienhauses, Mehrfamilienhauses, Verwaltungsgebäudes oder Geschäftshauses, sind Sie unmittelbar betroffen und verpflichtet in 2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes auf elektronischem Weg abzugeben. Je Grundstück muss eine eigene Erklärung beim Finanzamt eingereicht werden. Die Frist zur Abgabe der Erklärungen ist derzeit der 31.10.2022.



SIE BENÖTIGEN UNTERSTÜTZUNG?
NEHMEN SIE JETZT MIT UNS KONTAKT AUF – WIR HELFEN IHNEN GERNE WEITER.


Wenn Sie uns mit der Erstellung der Erklärung beauftragen möchten, laden Sie sich den nachfolgenden verbindlichen Auftrag herunter, füllen diesen aus und schicken ihn bitte zeitnah unterschrieben an uns zurück. Zur besseren Planung nennen Sie uns in der Auftragserteilung die Art (z. B. unbebautes Grundstück, Gartengrundstück, Eigentumswohnung, Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Verwaltungsgebäude, Geschäftshaus) und Anzahl der Grundstücke.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.



DOWNLOADS ZUR GRUNDSTEUER-REFORM 2022


Allgemeine Informationen Grundsteuer-Reform

Auftrag zur Erstellung einer Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes