Der Weg in die Straffreiheit wird ab 1. Januar 2015 vielen Steuerpflichtigen voraussichtlich verbaut sein.
Durch Verlängerung der steuer- und strafrechtlichen Verjährungsfristen werden diejenigen Steuerpflichtigen abgehalten, die für lange zurückliegende Jahre keine Nachweise über Erträge mehr beibringen können.
Durch drastische Erhöhung der Strafauflagen wird die Selbstanzeige für einen Teil der Steuerpflichtigen unerschwinglich werden – es droht eine strafrechtliche Privilegierung ausschließlich für Reiche.
Das Risiko der Strafverfolgung auch für lange zurückliegende Zeiträume wird diejenigen Steuerpflichtigen von der Selbstanzeige abhalten, die aus von ihnen nicht belegbaren Gründen nicht sicherstellen können, dass die Selbstanzeige vollständig ist.
Vor diesem Hintergrund ist es nur ein kleines Trostpflaster für die unternehmerisch tätigen Steuerpflichtigen, dass bei Hinterziehung von Umsatzsteuer und Lohnsteuer künftig wieder eine Möglichkeit zur Teilselbstanzeige eröffnet werden soll